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Studiengebühr - Foto: Veronika Lengfelder

Rente – Das geht uns alle etwas an

Thomas Herrmann referierte zum Thema Rente.

Die Frauenliste mit Gemeinde- und Kreistagsrätin Ingrid Ast und Elisabeth Zauner organisierte im Pfarrheim, eine Infoveranstaltung zum Thema Rente. Ast begrüßte neben den zahlreichen interessierten Zuhörern die Markt-und Kreisräte Lisa Wax und Georg Wintersperger. Als Referenten stellte sie Thomas Herrmann, Geschäftsführer des Kreis Verbandes Dmgolfing-Landau-Landshut, Sozial verband VdK, vor.

Im Prolog konkretisierte Herrmann mit visueller Bildunterstützung den Sozialverband VdK. Seit mehr als 60 Jahren setzt sich der VdK erfolgreich für die Interessen seiner 1,6 Millionen Mitglieder, davon 625000 in Bayern, ein. 2012 erstritt der Verband für seine Mitglieder 24,3 Millionen Euro Nachzahlungen. In beratender Funktion hilft der VdK bei den Rechtsgebieten gesetzliche Rentenversicherung, gesetzliche Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung, Behinderung, Schwerbehinderung, Teilhabe behinderter Menschen, Gleichstellung behinderter Menschen, Prävention und Rehabilitation, Grundsicherung für Arbeitssuchende, Grundsicherung im Alter und soziales Entschädigungsrecht. Im Wallersdorfer Rathaus finden die Mitglieder kompetente Beratung in allen sozialrechtlichen Angelegenheiten, nächster Termin ist am Dienstag, 30. April, von 13 bis 15 Uhr. Mit Fragen zum Thema Rente konsultieren die Mitglieder den VdK am häufigsten. Zweithöchste Priorität liegt im Schwerbehindertenrecht. Anliegen zur Pflegeversicherung steigen in der Tendenz, Nach dem Kurzsta-tement stieg Herrmann in die mitt-lerweile intransparente Materie „Rente“ ein.

Die verschiedenen Rentenarten

Herrmann erklärte zum Rentenversicherungs-, Altersgrenzen-An-passungsgesetz: „Die Altersgrenze für die Regelaltersgrenze wird zwischen 2012 und 2029 schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Begonnen wird mit dem Geburtsjahrgang 1947. Bis 2012 wird in Einmonats- und ab 2024 in Zweimonatsschritten angehoben. Für Versicherte ab Jahrgang 1964 ist die Regelaltersgrenze dann das Alter von 67 Jahren.“ Welche Arten von Renten gibt es? Die Altersrenten: Regelaltersrente, Altersrente für langjährig Versicherte, Altersrente für besonders langjährig Versicherte, Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit, Altersrente für Frauen, Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit: Rente wegen voller Erwerbsminderung, Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit. Renten wegen Todes: Witwenrente, Witwerrente, Erziehungsrente, Waisenrente. Diffizil erläuterte Herrmann die Voraussetzungen für die jeweiligen Rentenansprüche. Die vier aktuellsten Renten sind die Regelaltersrente, die Altersrente für langjährige Versicherte, die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder Altersrente nach Altersteilzeitarbeit sowie die Altersrente für schwerbehinderte Menschen.

Die Regelaltersrente erhält man erst ab dem 65. Lebensjahr bzw. 67. Lebensjahr (nicht früher), wenn man die Wartezeit von fünf Jahren erfüllt hat. Ab dem Jahr 2012 wird die Altersgrenze für diese Rente schrittweise angehoben. Ab 2029 beträgt die Regelaltersgrenze dann 67 Jahre. Wartezeit fünf Jahre. Berücksichtigt werden Beitragszeiten, Ersatzzeiten, zusätzliche Wartezeitmonate. Hinzuverdienst: Als Bezieher von Regelaltersrente darf man unbegrenzt dazuverdienen.

Die Altersrente für langjährige Versicherte kann bei erfüllter Wartezeit von 35 Jahren und ab dem 63. Lebensjahr mit Abschlag beantragt werden. Wartezeit 35 Jahre. Berücksichtigt werden Beitragszeiten, Ersatzzeiten, Anrechnungszeiten, Berücksichtigungszeiten, zusätzliche Wartezeitmonate. Auch für diese Rentenart wird das Rentenalter ab dem Jahr 2012 schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Es ist dann trotzdem weiterhin möglich, die Altersrente für langjährig Versicherte mit 63 Jahren in Anspruch zu nehmen. Allerdings verdoppeln sich damit auch die Abschläge auf die Altersrente, denn man nimmt die Rente vier Jahre vor dem regulären Renteneintrittsalter in Anspruch. Hinzuverdienstgrenze ist bis zum Erreichen des Regelalters vorhanden. Grundsatz: Einmal Abschlag – immer Abschlag. Die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit können Personen erhalten, die vor dem l. Januar 1952 geboren sind, die letzten zehn Jahre vor Beginn der Rente mindestens acht Jahre lang Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung gezahlt haben und zum Rentenbeginn arbeitslos sind und nach Vollendung des Lebensalters von 58 Jahren! und sechs Monaten insgesamt 52 Wochen arbeitslos waren oder die Arbeitszeit aufgrund von Altersteilzeitarbeit für mindestens 24 Kalendermonate vermindert haben. Wartezeit 15 Jahre. Berücksichtigt werden Beitragszeiten, ErSjjitzzeiten, zusätzliche Wartezeitmonate. Eine Anhebung des Rentenalters findet bei dieser Rentenart nicht statt. Im Rahmen dieser Rentenart darf man nur in einem festgelegten Rahmen hinzuverdienen.

Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen kann man frühestens ab dem 60. Lebensjahr mit Abschlag bzw. ab dem 63. Lebensjahr abschlagsfrei beantragen, wenn die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt ist und bei Beginn der Altersrente die Schwerbehinderteneigenschaft (mindestens ein Grad der Behinderung von 50) vorliegt. Wartezeit 35 Jahre. Berücksichtigt werden Beitragszeiten, Ersatzzeiten, Anrechnungszeiten, Berücksichtigungszeiten, zusätzliche Wartezeitmonate. Auch die Altersgrenze für diese Rentenart wird ab 2012 schrittweise angehoben, so dass eine Rentenzahlung ab den Jahr 2029 mit Abschlag ab 62 bzw. die abschlagsfreie Rentenzahlung der erst ab 65 Jahren möglich ist. Hinzuverdienst-Grenze ist bis zum Erreichen des Regelalter vorhanden.

Im Speziellen erläuterte der Referent die Wartezeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung, die Beitragszeiten sowie die beitragsfreien Zeiten und die Berücksichtigungszeiten. Die Frauen stellten viele Fragen zu den Pflichtbeiträgen während der Kindererziehung. Auch die Altersrente für Frauen geriet in den Fokus des allgemeinen Interesses. Herrmann klärte auf: „Diese Rentenart gibt es nur für Frauen, die vor 1952 geboren sind. Für Jüngere existiert diese Rentenart nicht mehr. Die Altersrente für Frauen kann man erhalten, wenn man vor dem l. Januar 1952 geboren wurde, das 60. Lebensjahr vollendet hat, die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt hat und nach Vollendung des 40. Lebensjahres mindestens zehn Jahre lang Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit eingezahlt hat,“ Eine Anhebung des Rentenalters findet bei dieser Rente nicht statt. Wartezeit 15 Jahre. Berücksichtigt werden Beitragszeiten, Ersatzzeiten, zusätzliche Wartezeitmonate. Festgelegter Rahmen des Hinzuverdienstes liegt vor.

Ein besonderes Augenmerk legte der VdK-Geschäftsführer auf die 400 bzw. 450 Euro-Jobs: Bei Aufstockung durch den Arbeitnehmer ergeben sich Pflichtbeitragszeiten. Im weiteren beantwortete er viele Fragen um die Erwerbsminderungsrente. Versicherte haben bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung, wenn sie wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig zu sein, in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre mit Pflichtbeiträgen und vor Eintritt der Erwerbsminderung die allgemeine Wartezeit erfüllt haben. Bei einem Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gilt: Von null Stunden bis unter drei Stunden täglich gibt es die Rente wegen voller Erwerbsminderung. Von drei Stunden bis unter sechs Stunden täglich gibt es eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung (Höhe 1/2).

Ab sechs Stunden und darüber gibt es keine Rente mehr. In diesem Zusammenhang ging Herrmann auch auf die Zurechnungszeiten ein. Bei einer Rentenablehnung ist es wichtig, innerhalb eines Monats Widerspruch einzulegen. Der VdK hilft bei Anträgen sowie bei der Erhebung und Begründung von Widersprüchen und Klagen. Die Erfolgsaussichten lassen sich nicht unbedingt voraussagen, da es sich um rein medizinische Entscheidungen handelt. In den letzten Jahren wandelt sich das Krankheitsbild. Die Tendenz geht weg von orthopädischen in Richtung neurologische Krankheiten.

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