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Ingrid Ast begrüßte die Referenten des Abends, Hochschullehrer Alexander Seidl und Bildungsbeauftragten Karlheinz Astner. Foto: Veronika Lengfelder

Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung war Thema bei der Frauenliste

Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung war Thema bei der Frauenliste

Am Freitag referierte Jurist Alexander Seidl in der Wurzelstub’n auf Einladung der Frauenliste zum Thema „Datenschutzgrundverordnung für Vereine“. Nach der Begrüßung durch Vorsitzende Ingrid Ast schenkte sie den anwesenden Damen zum „Weltfrauentag“ ein „Bayernlos“.

Referent Alexander Seidl gab einen kurzen Überblick und verwies auf die Datenschutzvorfälle und -skandale und machte so den Sinn des Gesetzes deutlich. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung muss gewährleistet sein, deshalb müsse die automatisierte und nicht automatisierte Verarbeitung von personenbezogen Daten geschützt werden. Der Referent zeigte auf, welche organisatorischen Maßnahmen der Vorsitzende eines Vereins ergreifen muss, wann und wozu die Daten genutzt werden dürfen. Dies muss in der Vereinssatzung verankert werden. Wahlweise kann der Verein auch in der Jahreshauptversammlung eine Datenschutzverordnung beschließen. Von großem Interesse für die Anwesenden war, wie mit Fotos umzugehen ist. Diese dürfen nur veröffentlicht werden, wenn die Person ausdrücklich damit einverstanden ist. Bei Veranstaltungen von Vereinen sollte deshalb bereits bei der Einladung, beim Eingang zu den Veranstaltungsorten sowie bei der Begrüßung darauf hingewiesen werden, dass Fotos gemacht und veröffentlicht werden. Für Chronikzwecke dürfen Fotos gespeichert werden, aber auch da muss sichergestellt sein, dass die abgebildeten Personen damit einverstanden sind.

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